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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2010 - 12 E 1073/10   

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https://dejure.org/2010,78810
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2010 - 12 E 1073/10 (https://dejure.org/2010,78810)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.12.2010 - 12 E 1073/10 (https://dejure.org/2010,78810)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 12 E 1073/10 (https://dejure.org/2010,78810)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Minden - 6 K 444/10
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2010 - 12 E 1073/10
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09

    Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2010 - 12 E 1073/10
    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 5 C 10.09 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2009 - 12 A 3019/08

    Anspruch auf Einordnung eines Einkommens in die Einkommensgruppe drei bei der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2010 - 12 E 1073/10
    Zu der Frage der Berechnungsweise solcher Fahrtkosten hat der Senat sowohl in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 12 E 1458/08 -, juris, als auch in seinem Beschluss vom 17. März 2009 - 12 A 3019/08 -, juris, keine abschließende Stellung bezogen und sich insbesondere auch nicht mit dem Standpunkt des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts seien maßgeblich, auseinandergesetzt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2008 - 12 E 1458/08
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2010 - 12 E 1073/10
    Zu der Frage der Berechnungsweise solcher Fahrtkosten hat der Senat sowohl in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 12 E 1458/08 -, juris, als auch in seinem Beschluss vom 17. März 2009 - 12 A 3019/08 -, juris, keine abschließende Stellung bezogen und sich insbesondere auch nicht mit dem Standpunkt des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts seien maßgeblich, auseinandergesetzt.
  • VG Minden, 19.04.2013 - 6 K 2743/10

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Höhe einer Kostenbeitragspflicht zu

    Denn weder schmälern sie Unterhaltsansprüche vorrangig oder gleichrangig Berechtigter (§ 92 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII) - in Betracht kommen insoweit nur Unterhaltsansprüche der (neben B. ) vier weiteren Kinder des Klägers (§ 1609 Nr. 1 BGB), nicht aber seiner Ehefrau (§ 1609 Nr. 2 BGB) - noch sind sie unangemessen i.S.d. § 94 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 SGB VIII, weil nach den zutreffenden Ausführungen der Beklagten in ihrem Schriftsatz vom 5.1.2011 sowohl dem Kläger der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt verbleibt vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urteil vom 19.8.2010 - 5 C 10.09 -, BVerwGE 137, 357 = NJW 2011, 97 = FEVS 62, 359; OVG NRW, Beschluss vom 16.12.2010 - 12 E 1073/10 - als auch kein Familienmitglied sozialhilfebedürftig wird.

    Dass der Kläger bei seiner eigenen Berechnung zu anderen Ergebnissen kommt, beruht auf unzutreffendem Zahlenmaterial: er legt zu Unrecht vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.12.2010 - 12 E 1073/10 - nicht sein unterhalts rechtliches Nettoeinkommen, sondern das nach § 92 Abs. 2 und 3 SGB VIII bereinigte Einkommen im jugendhilfe rechtlichen Sinne zu Grunde und geht außerdem hinsichtlich der Höhe des Selbstbehalts, der jeweiligen Unterhaltsansprüche sowie der Miete von Beträgen aus, die nicht für den streitbefangenen Zeitraum, sondern erst für spätere Zeiten gelten.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.12.2010 - 12 E 1073/10 -.

  • OVG Sachsen, 06.10.2022 - 3 A 83/22

    Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltspflicht; Schulden; notwendige Fahrtkosten

    Der enge rechtliche Zusammenhang mit unterhaltsrechtlichen Aspekten rechtfertigt es daher, für die Berechnung der Fahrtkosten eines Unterhaltspflichtigen als mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben auf einen unterhaltsrechtlichen Maßstab abzustellen, zumal die Heranziehung der unterhaltsrechtlichen Vorgaben in den einschlägigen Leitlinien die vom Gesetzgeber beabsichtigte Vereinfachung der Einkommensberechnung unterstützt (die Frage der Heranziehung eines sozialhilferechtlichen Maßstabs offengelassen von OVG NRW, Beschl. v. 28. April 2009 - 2 LB 7/09 -, juris Rn. 29 ff., und Beschl. v. 16. Dezember 2010 - 12 E 1073/10 -, juris Rn. 12; dies befürwortend BayVGH, Beschl. v. 25. Oktober 2012 - 12 ZB 11.501 -, juris Rn. 15; wie hier Stähr, in: Hauck/Noftz, Kommentar zur Kinder- und Jugendhilfe, Stand: April 2018, § 93 Rn. 31; unentschieden BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, 65. Edition Stand: 1. März 2022, § 93 Rn. 11; sich wohl der Auffassung des BayVGH anschließend Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 9. Aufl. 2022, § 93 Rn. 23; ähnlich wie dieser Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe, 8. Aufl. 2022, § 93 Rn. 23; Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 93 Rn. 3; zur Heranziehung von § 9 EStG vgl. NdsOVG, Beschl. v. 17. März 2011 - 4 PA 275/10 -, juris Rn. 4).
  • VG Minden, 12.01.2011 - 6 K 1947/10

    Prozesskostenhilfe für eine auf eine Aufhebung eines Kostenbeitragsbescheides

    Das gilt auch unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.8.2010 - 5 C 10.09 -, ZfSH/SGB 2011, 26 = juris; OVG NRW, Beschluss vom 16.12.2010 - 12 E 1073/10 -, nach der hinsichtlich mancher Einzelheiten derzeit offen ist, in welcher Weise der öffentlich-rechtliche Kostenbeitrag unter Beachtung der durch den unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt gezogenen Grenze zu berechnen ist.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19.8.2010 - 5 C 10.09 -, a.a.O. (juris Rdnrn. 26 und 27); OVG NRW, Beschluss vom 16.12.2010 - 12 E 1073/10 - (S. 3 und 4 des Beschlussabdrucks).

    nicht beeinträchtigt und deshalb angemessen i.S.d. § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ist, hat der Beklagte in der Klageerwiderung (S. 3 unten bis 4 oben) unter Hinweis auf den in diesem Zusammenhang maßgebenden unterhaltsrechtlich gebotenen Abzug vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.12.2010 - 12 E 1073/10 - (S. 3 des Beschlussabdrucks).

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